Marktzeiten
und sonstige wichtige Infos für Aussteller vor Ort
Wichtige Hinweise
Bitte beachten sie folgende Hinweise:
- Fahrzeuge: Es gibt reichliche Parkflächen um das Veranstaltungsgelände. Bitte legen Sie während des Aufbaus Ihren Durchfahrtsschein mit eingetragener HANDY-NUMMER gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe und entfernen Sie nach dem Aufbau Ihr Fahrzeug schnellstmöglich aus dem Veranstaltungsbereich. Der Durchfahrtsschein gilt NICHT als Parkschein. Grundsätzlich gilt: Rettungswege sind immer frei zu halten. Das Gleiche gilt für Eingänge in Gebäude und Einfahrten. Die Feuerwehr hat rigorose Kontrollen angekündigt und wird Stände, die Rettungswege behindern ggfls. abräumen und vor allem auch Fahrzeuge abschleppen lassen. Alle Fahrzeuge müssen spätestens 1 Std. vor Beginn des Programms aus dem Veranstaltungsgelände entfernt sein!
- Musik und Lärm: Bitte sorgen Sie dafür, dass unmittelbare „Nachbarn“ sich nicht durch überhöhte Lautstärke aus Ihrem Stand belästigt fühlen! Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass es für Musik an den Ständen nach 22:00 Uhr keine Genehmigung gibt!
- Müll: Wir weisen darauf hin, dass der anfallende Müll aus dem Betrieb Ihres Standes NICHT in die Mülltonnen auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt und ebenso NICHT neben dem Stand nach Veranstaltungsende abgestellt werden darf. Der Müll muss unbedingt in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden.
- Imbissbetriebe: Die Feuerwehr achtet genau darauf, dass an allen Ständen, die Speisen zubereiten, braten oder backen, funktionsfähige und geeignete Feuerlöscher vorhanden sind: Sorgen Sie also bitte entsprechend vor! Zusätzlich sind Fettmatten 1 Meter breit rund um den Verkaufsbereich Pflicht!
Außerdem: Jeder Mitarbeiter eines Standes, an dem leichtverderbliche Lebensmitteln verarbeitet werden, muss eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorweisen können. Das Fehlen einer solchen Bescheinigung führt dazu, dass diejenigen Mitarbeiter, die die Bescheinigung nicht vorweisen können, sich zwingend zur Schulung beim Bochumer Gesundheitsamt einzufinden haben. Diese werden am Donnerstag um 14:30 / 16:00 Uhr und am Freitag um 09:00 Uhr angeboten. Kann keine Bescheinigung vorgewiesen werden, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Es kann sogar ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden!
Für einen reibungslosen Ablauf
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