Gut zu wissen & unbedingt zu wissen
bei unseren Veranstaltungen
AGBs und andere Infos 2024
Besonders wichtig für Händler und Imbissbetriebe auf unseren Veranstaltungen:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 2024
(gültig für Cooltour Bochum | Bochum Total 2010 UG | M&M Sommerfestival UG)
§ 1 Allgemeines
§ 2 Genehmigungen, öffentliche Sicherheit und Ordnung
§ 3 Öffnungszeiten und Baubücher
§ 4 Mietobjekt und Verkaufsgegenstände
§ 5 Haftung und Gewährleistung
§ 6 Vertragsstrafe/Platzverweis
§ 7 GEMA-Gebühren, Lizenzen etc. / Verbot der Untervermietung
§ 8 Einrichtung und Übergabe des Standes, Energie und Infrastruktur
§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Informationen für Imbiss- und Getränkestände
Ständevergabevertrag/Angebot – unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anlage zum Ständevergabevertrag – Nur für Imbiss oder Getränkestände. Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Standbetreiber,
in den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass bei einigen der Betreiber von Imbiss- oder Getränkeständen Unkenntnis über die geforderten gesetzlichen und veterinärrechtlichen Bestimmungen vorherrscht.
Aus diesem Grund finden Sie in dieser Anlage einen Teil der für Sie derzeit gültigen Bestimmungen.
Wir möchten Sie bitten, diese aufmerksam zu lesen und die geforderten Bestimmungen uneingeschränkt einzuhalten. Bitte informieren Sie sich über die für Sie einschlägigen Verordnungen!
Im Fall der Zuwiderhandlung droht Ihrem Betrieb die Schließung Ihres Verkaufstandes und eine Konventionalstrafe in Höhe von bis zu EUR 5.000.-.
Bitte bedenken Sie, dass Verstöße gegen die Rechtsordnungen zur Lebensmittelhygiene keine Ordnungswidrigkeiten sind, sondern Straftaten, die von den entsprechenden Behörden verfolgt werden und ggfs. eine Vorstrafe zur Folge haben können.
Beachten Sie insbesondere die seit 1998 geänderten geltenden Bestimmungen über die Wasserversorgung der Stände und über Hackfleisch, welches auf Veranstaltungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.
Wenn Sie Fragen zur Lebensmittelhygiene haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bochum (Tel: 0234 910-0) bzw. der Stadt, in der die Veranstaltung stattfindet oder in der Sie Ihren Geschäftssitz haben.
Auflagen gemäß §12 Abs.3 GastG (Auszug)
Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweg-Behältnissen (zB. Gläser, Geschirr) verabreicht werden. Durch Erhebung eines Pfandgeldes oder auf andere geeignete Weise soll eine hohe Rücklaufquote erzielt werden. Falls das Geschirr im Veranstaltungsbereich gereinigt wird, sind hygienisch einwandfreie Spüleinrichtungen zu verwenden. Einweggeschirr oder Behältnisse aus Pappe, Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien sowie Einwegbestecke dürfen nicht verwendet werden und sollten wo immer vermieden werden.
Zum Zwecke der Lebensmittelüberwachung gelten folgende Regeln:
Lebensmittelhygiene:
Es sind die Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung einzuhalten.
Im wesentlichen ist folgendes zu beachten.
§1 Lebensmittel dürfen nur in Verkaufständen (ortsfeste Verkaufstände, -wagen oder -anhänger) behandelt und aus diesen in Verkehr gebracht werden.
1.1. Die Verkaufstände müssen über ein Dach mit Überstand sowie leicht zu reinigende glatte Wände und Fußböden aus z. B. PVC- Belag oder Gummimatte verfügen (Kein Teppich oder Nadelfilz). Dachpappen sind unzulässig, da sie bereits nach einmaligem Gebrauch die Umwelt belastend entsorgt werden müssen. Arbeitsbereiche müssen vom Publikum abgeschirmt sein. Dort wo Lebensmittel in unmittelbarer Nähe des Publikums aufgestellt, zubereitet oder zum Verkauf bereitgehalten werden, muss eine ausreichende Abschirmung in Form von Abdeckungen, Glas- oder Plexiglasscheiben (sog. „Husten- oder Spuckschutz“) erfolgen.
1.2. In Verkaufseinrichtungen müssen Handwaschbecken mit ausreichender Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden sein. Das Wasser muss Trinkwasserqualität haben und dementsprechend mit entsprechenden Schläuchen zum Stand geführt werden. Weiterhin müssen Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Außerdem muss ein Waschbecken zur Reinigung der Geräte vorhanden sein. Insgesamt benötigen Sie also zwei getrennte Waschbecken mit getrenntem Ablauf.
1.3. Für kühlbedürftige Ware müssen Kühlmöbel vorhanden sein, die eine Lagerung von Lebensmitteln hinsichtlich der Temperaturangaben auf der Verpackung oder unter 7°C ermöglichen. Die Kühlmöbel sind so früh wie möglich am Veranstaltungsort anzuschließen, damit eine ausreichend niedrige Kühltemperatur überhaupt erreicht wird. Die Waren sind im gekühlten Zustand unverzüglich in die Kühlmöbel zu bringen.
1.4. Für die notwendige Reinigung von Arbeitsgegenständen sowie von wieder zu verwendendem Geschirr ist eine von dem Handwaschbecken getrennte Spülmöglichkeit vorzusehen.
1.5. Lebensmittel dürfen nicht auf dem Boden abgestellt werden. Sie sind so zu legen, dass betriebsfremde Personen oder Tiere mit Ihnen nicht in Berührung kommen können. Offene Behältnisse mit Lebensmitteln sind abzudecken (Deckel, Folie).
1.6. Für Abfälle im Stand sind Behälter mit Deckel vorzusehen und für die Abfälle vor dem Stand genügend große Müllbehälter mit Müllsäcken aufzustellen.
1.7. Die Stände, Arbeitsflächen und Arbeitsgegenstände müssen ständig sauber gehalten werden.
1.8. Personen, die Lebensmittel behandeln oder in Verkehr bringen, müssen angemessene, saubere Kleidung – erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen.
1.9. An Ständen, die fetthaltige Lebensmittel abgeben, muss zum Schutz des Pflasters eine sog. Fettmatte vor der gesamten Verkaufsfläche mit einer Breite von 1,3m ausgelegt sein. Dafür reicht in der Regel ein geeignetes Stück Velourteppich oder Gummimatten.
§2 Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse dürfen auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen weder hergestellt, behandelt, noch in den Verkehr gebracht werden. Von diesem grundsätzlichen Verbot ausgenommen sind Produkte von Betrieben des Reise- und Marktgewerbes, Metzgereien und Gaststätten, die über eine getrennte Kochküche verfügen. (Z.B. für die Herstellung von Fleischklöpsen, Bouletten, Frikadellen, Bratwürste, gesteaktes Fleisch und Schaschlik)
Diese Produkte müssen auf der Veranstaltung (nach vorherigem Durchhitzen) aus hygienisch einwandfreien festen Verkaufsständen, -wagen oder -anhängern abgegeben werden. Die genannten Erzeugnisse dürfen jedoch vor Ort nicht hergestellt (z.B. Schaschlikspieße stecken), sondern lediglich bis zum Zeitpunkt des Erhitzens und des Verkaufs hygienisch einwandfrei gekühlt gelagert werden.
Döner, Kebab mit Hackfleisch sowie geschnetzeltes Fleisch (wie z.B. Räuber-, Zwiebelfleisch) sind vor der Lieferung auf das Veranstaltungsgelände durch Erhitzen (Kochen, Braten) so vorzubehandeln, dass sie im Kern nicht mehr roh sind.
§ 3 Für den Umgang mit Eiern und den Umgang mit eihaltigen Speisen ist folgendes zu beachten:
3.1. Es sind nur Eier zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist. Eier sind bei Kühlschranktemperaturen von +5°C bis +8°C getrennt von allen anderen Produkten sowie fertigen Speisen aufzubewahren.
3.2. Speisen die unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt werden, haben nur eine kurze Haltbarkeit! Erwärmt zu verzehrende Speisen sind daher innerhalb von zwei Stunden nach der Herstellung zu verkaufen. Kalt zu verzehrende Speisen sind innerhalb von 24 Stunden gekühlt zu verkaufen.
3.3. Nach dem Aufschlagen von Eiern sind die Hände sorgfältig zu reinigen. Sämtliche Gefäße, Behältnisse und Gerätschaften, die mit rohen Eiern in Berührung gekommen sind, sind sofort nach Gebrauch gründlich zu reinigen.
§4 Kann auf Flüssiggasanlagen zu Grill und Bratzwecken aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde in allseits geschlossenen und gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen. Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar aufzustellen.
Eine Lagerung von gefüllten Flüssiggasflaschen in Ständen, Zelten und Buden oder dergleichen sowie in deren Umfeld ist grundsätzlich nicht zulässig. Es sind ausschließlich Flaschen für den direkten Gebrauch zugelassen.
Kontakt
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... am besten per Mail unter buero (at) cooltour.com oder über das unten angezeigte Kontaktmenü.
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T: 0234.588 3838
F: 0234.683268
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